Die Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bankkonto verwehrt werden konnte, sind in Kürze endgültig vorbei. Heute tritt die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie in Kraft, die unter anderem einen europaweiten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Onlinebanking vorschreibt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie jetzt innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 17.09.2014